AGB - Impressum

 

Ch. Gölz Kurbelwellen und Zylinder

Kalterer Str. 31     D-64646 Heppenheim
Tel.: 06252 - 4924      Fax.: 06252 - 5628

info@goelz-hp.de

Geschäftsführer: Christian Gölz

Gerichtsstand: Bensheim

 



  I. Regelungen für Verbraucher



§ 1 Geltung und Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.


§ 2 Vertragsschluß

( 1 )
In Prospekten, Anzeigen u.a. enthaltene Angebote sind - auch bezüglich der
Preisangaben - freibleibend und unverbindlich.
Speziell ausgearbeitete Angebote sind für den Verkäufer 30 Kalendertage verbindlich.

( 2 )
Der Käufer ist an seinen Auftrag 4 Wochen gebunden.
Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Lehnt der Verkäufer nicht binnen 4 Wochen nach Auftragserteilung die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.

( 3 )
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform und sind nur gültig, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.


§ 3 Preise und Preisänderungen

( 1 )
Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.

( 2 )
Der Käufer trägt die Frachtkosten.

( 3 )
Soweit zwischen dem Vertragsschluß und dem vereinbarten und/oder tatsächlichen Lieferdatum mehr als 4 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise des Verkäufers.


§ 4 Lieferzeiten

( 1 )
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

( 2 )
Bei Vorliegen von durch den Verkäufer zu vertretenden Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf 2 Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Verkäufer beginnt.

§ 5 Versand und Gefahrübergang

( 1 )
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk des Verkäufers verlassen hat.
Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

( 2 )
Auf Wunsch des Käufers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.

( 3 )
Dies gilt nicht, soweit der Käufer Verbraucher ist.
In diesem Falle geht die Gefahr mit Übergabe an den Käufer über. Die Kosten der Versicherung der Lieferung sind zuzüglich zum Kaufpreis zu zahlen.


§ 6 Gewährleistung

( 1 )
Die Gewährleistungsfrist für Neuteile beträgt 2 Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt der Lieferung. Rennsportteile und zu diesem Zwecke genutzte Teile sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

( 2 )
Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialfehler schadhaft, so liefert der Verkäufer nach seiner Wahl unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessert nach.
Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.

( 3 )
Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Minderung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.

( 4 )
Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

( 5 )
Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

( 6 )
Der Verkäufer steht dem Käufer nach bestem Wissen zur Erteilung von Auskunft und Rat über die Verwendung seiner Erzeugnisse zur Verfügung.
Er haftet hierfür jedoch nur dann nach Maßgabe des nachfolgenden Absatzes, wenn hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart wurde.


§ 7 Haftungsbegrenzung

Schadensersatzansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften über die positive Forderungsverletzung und des Verschuldens bei Vertragsschluß sowie aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Dies gilt nicht hinsichtlich Schäden am Leben, Körper und Gesundheit. Insoweit ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.


§ 8 Eigentumsvorbehalt

( 1 )
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren vor.

( 2 )
Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.

( 3 )
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.


§ 9 Zahlung

( 1 )
Rechnungen des Verkäufers sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum abzüglich 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum.
Mit Ablauf des 30. Tages ab Rechnungsdatum tritt spätestens Verzug ein, ohne dass es hierzu einer Mahnung bedarf.
Der Verkäufer ist berechtigt, mit Eintritt des Verzugs Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu berechnen.
Soweit der Käufer kein Verbraucher ist, beträgt der Zinssatz 8 % über dem Basiszinssatz.



( 2 )
Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor.
Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber.
Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.

( 3 )
Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

( 4 )
Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.


§ 10 Rücktrittsvorbehalt

Der Verkäufer ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten.

Ein solcher ist anzunehmen, wenn dem Verkäufer die Lieferung der Ware infolge höherer Gewalt, Streik oder Naturkatastrophen wesentlich erschwert oder unmöglich wird. In diesem Falle wird der Käufer von seiner Gegenleistungspflicht frei.

Des weiteren bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers.
Im Falle des berechtigten Rücktritts wegen eines Grundes, der in der Person des Käufers liegt, hat der Käufer 70 % des Auftragswertes als Ersatz für bereits erbrachte Leistungen und Aufwendungen des Verkäufers zu leisten.
Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass im konkreten Fall der Betrag wesentlich niedriger ist, als der pauschalierte Betrag.


§ 11 Teilnichtigkeit

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.





II. Abweichende und zusätzliche Regelungen für Geschäfte mit Unternehmen (nicht gültig für Verbraucher)



§ 1 wir wie golgt ergänzt:

§ 1 Geltung und Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.



§ 6 wir wie golgt ergänzt:

§ 6 Gewährleistung

( 1 )
Die Gewährleistungsfrist für Neuteile beträgt 1 Jahr und beginnt mit dem Zeitpunkt der Lieferung.

Rennsportteile und zu diesem Zwecke genutzte Teile sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

( 2 )
Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialfehler schadhaft, so liefert der Verkäufer nach seiner Wahl unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessert nach.
Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.

( 3 )
Offensichtlich Mängel müssen dem Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden.
Die mangelhafte Ware ist in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befindet, zur Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten.
Ein Verstoß gegen vorstehende Verpflichtung schließt jegliche Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer aus.

( 4 )
Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Minderung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.

( 5 )
Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

( 6 )
Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

( 7 )
Der Verkäufer steht dem Käufer nach bestem Wissen zur Erteilung von Auskunft und Rat über die Verwendung seiner Erzeugnisse zur Verfügung.
Er haftet hierfür jedoch nur dann nach Maßgabe des nachfolgenden Absatzes, wenn hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart wurde.



§ 8 wir wie golgt ergänzt:

§ 8 Eigentumsvorbehalt

( 1 )
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren vor ( Vorbehaltsware).
Der Käufer darf über diese Waren nicht verfügen.

( 2 )
Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.

( 3 )
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.



§ 11 wir wie golgt ergänzt:

§ 11 Gerichtsstand und Teilnichtigkeit

( 1 )
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz des Verkäufers.

( 2 )
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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